A.4.4.5 Einschränkungen



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A.4.4.5 Einschränkungen

 

Für Teilschaltungen gelten folgende Einschränkungen:

  1. Teilschaltungen dürfen einander nicht rekursiv aufrufen (siehe auch A.4.4.4).
  2. Durch das Einfügen der Teilschaltung in eine Schaltung dürfen die topologischen Restriktionen, die in Abschnitt A.4.3 angeführt sind, nicht verletzt werden.



Martin Stiftinger
Fri Jun 9 19:49:39 MET DST 1995