A.4.4.5 Einschränkungen
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Für Teilschaltungen gelten folgende Einschränkungen:
- Teilschaltungen dürfen einander nicht rekursiv aufrufen (siehe auch A.4.4.4).
- Durch das Einfügen der Teilschaltung in eine Schaltung dürfen die
topologischen Restriktionen, die in Abschnitt A.4.3 angeführt sind,
nicht verletzt werden.
Martin Stiftinger
Fri Jun 9 19:49:39 MET DST 1995