7.2 Erweiterte Maschenregel für Flüsse



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7.2 Erweiterte Maschenregel für Flüsse

   

Jedem Anschluß eines n-Pols wird in Bezug auf den Bezugsanschluß ein ``virtueller Fluß'' nach folgenden Regeln zugeordnet.   

Die verallgemeinerte Maschenregel für Flüsse lautet:

Für jede Masche eines Netzwerkes ist die Summe der realen und virtuellen Flüsse über alle Anschlußpaare der Masche summiert gleich . Dabei muß für jede Masche ein Richtungssinn gewählt werden. Flüsse bzw. virtuelle Flüsse, deren Zählpfeilrichtung mit dem Richtungssinn der Masche übereinstimmen, werden positiv, alle anderen negativ gezählt.

Das Gleichungssystem lautet nun:

 

wobei die Koeffizientenmatrix der 2. Kirchhoff'schen Regel ist.

Beim Übergang von n-Polen zu Zweipolen reicht ein virtueller Fluß pro Bauteil aus.



Martin Stiftinger
Fri Jun 9 19:49:39 MET DST 1995