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7.2.5 Implementierung der Vergröberung

Für die Vergröberung müssen alle Elemente, deren numerisches Verfeinerungskriterium es erlaubt, zum Vergröbern markiert werden. In der nachfolgenden Verfeinerungsroutine werden all jene Vergröberungen wieder aufgehoben, die aufgrund der topologischen Abhängigkeit von verfeinerten Elementen nicht vergröbert werden dürfen. Die verbleibenden zur Vergröberung markierten Elemente werden sodann durch ihre übergeordneten Elemente ersetzt.

Da der Verfeinerungsalgorithmus auf den einzufügenden Punkten aufsetzt, müssen neben den Elementen auch die nicht mehr benötigten Punkte als solche markiert werden. Weiters muß der Verfeinerungsalgorithmus dahingehend verändert werden, daß zusätzlich zur Existenz von Punkten auch noch deren Status überprüft werden muß. Punkte, die gelöscht werden dürfen, sind in diesem Fall gleichwertig zu nicht existierenden. Falls ein solcher Punkt doch benötigt wird, muß dieser jedoch nicht neu generiert werden. Dadurch bleibt auch die an diesem Punkt vorhandene Information verfügbar, sodaß die Lösungsgrößen nicht interpoliert werden müssen.



Ernst Leitner
1997-12-30