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Der Aufwand zur zeitlichen Integration des zu lösenden Problemes ist in etwa proportional der
Anzahl der Zeitschritte. Zur Reduktion der Anzahl der Zeitschritte trachtet man daher,
möglichst große Zeitschritte zu verwenden. Die obere Grenze für die Zeitschrittgröße ist
erreicht, wenn der lokale Fehler dem maximal zulässigen Wert entspricht. Der Zeitschritt
wird also entsprechend
Gl. 4.18 so gewählt, daß
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(4.20) |
erfüllt ist, wobei die zweite Ableitung nach der Zeit mittels Differenzenquotienten genähert
und relativ zum Funktionswert am Ende des letzten Zeitschrittes innerhalb der Normbildung
verwendet wird, ist dabei der eingestellte zulässige relative Fehler pro
Zeitschritt.
Zur Vermeidung von starken Schwankungen der Zeitschrittgröße wird der neue Zeitschritt gemäß
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(4.21) |
gedämpft. Durch diese Formulierung wird die Divergenz der Zeitschrittweitenfolge zur
Gegenkopplung verwendet und somit die Divergenz und die Schwingungsneigung begrenzt.
Zusätzlich wird die relative Änderung des Zeitschrittes im Verhältnis zum letzten Zeitschritt
durch
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(4.22) |
auf den Faktor k begrenzt, und stehen dabei für den letzten
beziehungsweise vorletzten Zeitschritt. So erhält man eine kontinuierliche Entwicklung der
Zeitschrittweiten ohne starke Schwankungen.
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Ernst Leitner
1997-12-30